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  • Berufsgrundsätze – digimaco – Ralph Küstner

A.

Allgemeine Regeln für Schulungs-, Beratungs- und Coaching-Verträge (Dienstverträge)

1. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln

1.1.
Die Bestimmungen der Ziffern 1. bis 11. gelten für sämtliche
Schulungs-, Beratungs- und Coaching-Angebote und für sämtliche Verträge von digimaco – Ralph Küstner mit ihren Mandanten unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von digimaco – Ralph Küstner angebotenen bzw. übernommenen Leistungen.
1.2.
Soweit Beratungsverträge oder Angebote von digimaco – Ralph Küstner Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2.1
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Schulungs-, Beratungs- bzw. Coaching-Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen von digimaco – Ralph Küstner sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Mandanten erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.2.
Auf Verlangen des Mandanten hat digimaco – Ralph Küstner Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll digimaco einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.3.
digimaco – Ralph Küstner führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.
2.4.
digimaco – Ralph Küstner ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Mandanten gelieferte Daten werden ausschließlich auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis und vor allem auf Basis Branchenrelevanter Kennzahlen und Werte. Die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen und Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
2.5.
Soweit nicht anders vereinbart, kann digimaco – Ralph Küstner sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei digimaco dem Mandanten stets unmittelbar verpflichtet bleibt. digimaco – Ralph Küstner hat entsprechend ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter oder Partner einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im übrigen entscheidet digimaco – Ralph Küstner nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter oder Partner sie einsetzt oder austauscht.

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten

3.1.
Der Mandant ist verpflichtet, digimaco – Ralph Küstner nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2.
Auf Verlagen von digimaco – Ralph Küstner hat der Mandant die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3.3.
digimaco – Ralph Küstner wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
3.4.
Von digimaco – Ralph Küstner gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Mandanten unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Mandanten bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden digimaco – Ralph Küstner unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

4. Schweigepflicht / Datenschutz

4.1.
digimaco – Ralph Küstner ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Mandanten erfolgen.
4.2
digimaco – Ralph Küstner übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
4.3
digimaco – Ralph Küstner ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
4.4.
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat digimaco – Ralph Küstner an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Mandanten einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen wurde.
4.5.
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat digimaco – Ralph Küstner alle Unterlagen herauszugeben, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Mandant die Originale erhalten hat.
4.6.
Die Pflicht von digimaco – Ralph Küstner zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 14.3. zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

5. Leistungsänderungen

5.1.
digimaco – Ralph Küstner ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
5.2.
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von digimaco – Ralph Küstner oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung bzw. angemessene Entschädigung bei Auftragsminderung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt digimaco in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
5.3.
Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann digimaco – Ralph Küstner eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
5.4.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

6.1.
digimaco – Ralph Küstner kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und digimaco die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat digimaco – Ralph Küstner beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters von digimaco, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und digimaco – Ralph Küstner die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
6.2.
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Ziffer 6.1. die Leistung von digimaco – Ralph Küstner dauerhaft unmöglich, so wird digimaco – Ralph Küstner von seinen Vertragspflichten frei. Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von digimaco – Ralph Küstner zu vertreten ist, gelten ergänzend Ziffern 7.2. bis 7.4.
6.3.
Die Stornierung eines Seminars, Referats oder Workshops durch den Mandanten, die spätestens 30 Tage vor Veranstaltungs- oder Seminarbeginn bei digimaco – Ralph Küstner eintrifft, befreit den Mandanten von der Zahlung des Honorars. Bei Stornierung oder Umbuchung bis 14 Tage vorher sind 50% des vereinbarten Nettohonorars zu entrichten, danach 100%
6.4.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1.
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel einer von digimaco – Ralph Küstner erstellten Leistung darauf beruhen, dass der Mandant seine Mitwirkung gemäß Ziffer 3. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von digimaco ausgeschlossen.
Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der Mandant führen. digimaco – Ralph Küstner übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Mandanten durch Nichtbeachtung der Ziffer 4. dieser AGB.
7.2.
digimaco – Ralph Küstner haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung von digimaco – Ralph Küstner steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
7.3.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet digimaco – Ralph Küstner nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist digimaco verpflichtet, dem Mandanten eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei digimaco seine Vergütung entsprechend anpassen kann. digimaco haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Mandanten.
7.4.
Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen digimaco – Ralph Küstner verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

8. Rechnungsstellung, Zahlung

8.1.
Einzelheiten der Zahlungsweise sind üblicherweise im Vertrag geregelt. Bei Fehlen dieser Vereinbarungen ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, Honorar und angefallene Auslagen monatlich im Nachhinein auf der Basis der bei ihr jeweils geltenden Tagessätze dem Mandanten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, solange die Monatsrechnung insgesamt die vereinbarte Pauschale nicht übersteigt. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen von digimaco – Ralph Küstner sind sofort zur Zahlung fällig. Nach angemessener Zeit ab Rechnungsstellung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
8.2.
Ist der Mandant mit einem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Mandanten.
8.3. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Schutz des geistigen Eigentums

9.1. Der Mandant steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von digimaco – Ralph Küstner gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Mandanten verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt digimaco – Ralph Küstner Urheber. Der Mandant erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
9.3. Als Teilnehmerunterlagen für Seminare, Workshops oder Referate werden urheberrechtliche geschützte Texte und Daten, Checklisten, Organisations- und Ablaufpläne und Materialien ausgegeben. Die Teilnehmerunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch die Teilnehmer bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung, Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch digimaco – Ralph Küstner, auch von Teilen der Unterlagen sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.

10. Treuepflicht

10.1.
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
10.2.
Der Mandant verpflichtet sich, die Anwerbung, Einstellung oder sonstige (auch selbstständige) Tätigkeit von Beratern und Dozenten von digimaco – Ralph Küstner, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen.
10.3.
Der Mandant verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern von digimaco – Ralph Küstner dieser unverzüglich mitzuteilen.

11. Sonstiges

11.1.
Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von digimaco – Ralph Küstner gilt nur deutsches Recht.
11.2.
Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.3.
Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen an digimaco – Ralph Küstner ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner.
11.4.
Gerichtsstand für alle Klagen gegen digimaco – Ralph Küstner ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner. Für Klagen von digimaco – Ralph Küstner gegen den Mandanten ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Mandant Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Dies gilt auch wenn der Mandant eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.5.
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
11.6.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.7.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

B.
Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge

12. Anwendungsbereiche der Ziffern 12. bis 15.

Die Regelungen in Ziffer 12. bis 15. gelten neben den Ziffern 1. bis 11. für Schulungs-, Beratungs- und Coaching-Verträge von digimaco – Ralph Küstner über die Erstellung von Gutachten, Studien, Berichten, Analysen, Prospekten, Teilnehmerunterlagen, Softwaretools, Marketing- und Werbematerialien, Werbe- und Kennzeichnungsschilder und ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung von digimaco gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung des Werkes abhängig ist (Werkverträge).

13. Vergütung von Werkleistungen

13.1.
Hat digimaco – Ralph Küstner dem Mandanten das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung eingeräumt und der Mandant hiervon Gebrauch gemacht, so darf digimaco dem Mandanten neben den Auslagen die von ihr erbrachten Leistungen berechnen. Berechnungsgrundlagen sind die aufgewendete Arbeitszeit und die durchschnittlichen Tagessätze der im Rahmen des jeweiligen Projektes eingesetzten digimaco-Berater. Mehr als den für das Projekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis wird digimaco nach dieser Vorschrift nicht abrechnen.
13.2.
Ziffer 13.1 gilt entsprechend, wenn digimaco – Ralph KüstnerR den Vertrag vor Erstellung des Werkes oder Teilwerkes rechtswirksam beendet hat.

14. Abnahme von Werkleistungen

14.1.
digimaco – Ralph Küstner legt dem Mandanten das vertragsmäßig hergestellte Werk vor. Nimmt der Mandant das Werk bei Vorlage oder sonstiger Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab oder holt der Mandant diese Beanstandung auch innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage bzw. Bereitstellung nicht nach, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Mandanten gilt als Abnahme.
14.2.
Ist nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Benachrichtigung des Mandanten über die Vollendung des Werkes.
14.3.
Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen von digimaco – Ralph Küstner innerhalb der einzelnen im Werkvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- und Präsentationstermine vereinbart werden.

15. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

15.1.
Etwaige Mängel des Werkes und das Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften des Werkes sind digimaco – Ralph Küstner nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
15.2.
Als Gewährleistung kann der Mandant zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird innerhalb angemessener Zeit nicht nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Mandant Minderung oder Wandlung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
15.3.
Die Verjährungsfrist für Werkleistungen von digimaco – Ralph Küstner (Begriffsbestimmung in Ziffer 12) richtet sich nach § 634a BGB und beginnt, abweichend von Ziffer 7.4., mit der Abnahme des Werkes (vgl. Ziffer 14).
15.4.
Im Übrigen bleiben die Regelungen in Ziffer 7. unberührt.

 

C.
Berufsgrundsätze von digimaco – Ralph Küstner

Die digimaco Grundsätze für den Beruf »Unternehmensberater« berücksichtigen auch die Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und sind daran angelehnt.

PRÄAMBEL
Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der digimaco Unternehmensberater, in ihren Beziehungen zu Mandanten, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.

VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG
Die digimaco Unternehmensberater verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung der Grundsätze und unterwerfen sich in strittigen Fragen einem Ehren- oder Schiedsgericht. Die Grundsätze werden in geeigneter Form allen Mitarbeitern der digimaco Unternehmensberatung bekanntgegeben und diese zur Einhaltung angehalten.

VERSPRECHEN
“Make it excellent”
Wenn wir uns entschieden haben, einen Auftrag zu übernehmen, oder ein Projekt zu entwickeln, dann werden wir dies mit voller Begeisterung und außergewöhnlichem Engagement tun.
Das versprechen wir Ihnen, als Ihre digimaco Unternehmensberater.

  1. FACHLICHE KOMPETENZ
    1.1.
    digimaco Unternehmensberater übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können.
    1.2.
    digimaco Unternehmensberater suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Mandanten in bester Weise gerecht werden.
    1.3.
    digimaco Unternehmensberater unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen ihren Mandanten die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.
  2. SERIOSITÄT UND EFFEKTIVITÄT
    2.1.
    digimaco Unternehmensberater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Arbeit Vorteile für den Mandanten bringt.
    2.2.
    Sie geben realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühen sich, diese einzuhalten.
    2.3.
    digimaco Unternehmensberater üben nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Mandanten zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne Hilfe des digimaco Unternehmensberaters fortführen kann.
    2.4.
    digimaco Unternehmensberater sind sich bewusst, dass neben der sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen große Bedeutung besitzen. Sie bemühen sich deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Mandanten und seinen Mitarbeitern.
  3. OBJEKTIVITÄT, NEUTRALITÄT UND EIGENVERANTWORTLICHKEIT
    3.1.
    digimaco Unternehmensberater werden grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkung ihrer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Sie führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch Unangenehmes offen aus. Sie erstellen keine Gefälligkeitsgutachten.
    3.2.
    digimaco Unternehmensberater respektieren auch gegenüber den für sie tätigen Mitarbeitern, soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit.
    3.3.
    digimaco Unternehmensberater verpflichten sich zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung ihrer Vorschläge erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen.
    3.4.
    Sofern digimaco Unternehmensberater Lieferanten empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des Mandanten oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern digimaco Unternehmensberater EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder Hilfsmittel empfehlen, die von ihnen vertrieben werden oder an denen sie in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen sie auf diese Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.
  4. UNVEREINBARE TÄTIGKEITEN
    4.1.
    Mit dem Beruf des digimaco Unternehmensberaters unvereinbar ist die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und Standards berufsethischen Handelns gefährden.
  5. VERTRAULICHKEIT
    5.1.
    digimaco Unternehmensberater behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des Mandanten, die ihnen durch ihre Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben.
    5.2.
    digimaco Unternehmensberater gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen.
    5.3.
    digimaco Unternehmensberater halten sich für berechtigt, Mandanten-Listen zu veröffentlichen, werden aber Mandanten nur dann als Referenz angeben, wenn sie deren Zustimmung zuvor eingeholt haben.
  6. UNTERLASSUNG VON ABWERBUNG
    6.1.
    digimaco Unternehmensberater bieten Mitarbeitern ihrer Mandanten weder direkt noch indirekt Positionen bei sich selbst oder anderen Mandanten an.
    6.2.
    digimaco Unternehmensberater erwarten, dass auch ihre Mandanten während der Zusammenarbeit mit ihnen mit keinem ihrer Mitarbeiter Einstellungsverhandlungen führen und ihre Mitarbeiter nicht abwerben.
    6.3.
    digimaco Unternehmensberater verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie während der Dauer der Mandanten-Beziehungen keine Verhandlungen mit Mandanten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer Arbeit gesichert wird.
  7. FAIRER WETTBEWERB
    7.1.
    digimaco Unternehmensberater erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten sie Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an.
    7.2.
    digimaco Unternehmensberater achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur mit Quellenangabe. digimaco Unternehmensberater empfehlen bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren Leistungsstand ihnen bekannt ist.
    7.3.
    digimaco Unternehmensberater legen bei Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den Mandanten die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dar.
  8. ANGEMESSENE PREISBILDUNG
    8.1.
    digimaco Unternehmensberater berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Mandanten abgestimmt worden sind.
    8.2.
    digimaco Unternehmensberater geben Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind.
    8.3.
    digimaco Unternehmensberater präzisieren ihre Angebote so, dass der Mandant weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.
  9. SERIÖSE WERBUNG
    9.1.
    digimaco Unternehmensberater verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und der Akquisition und präsentieren ihre Qualifikation einzig im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung. Referenzschreiben werden nur nach Genehmigung durch den Mandanten verbreitet.
    9.2.
    digimaco Unternehmensberater halten sich in ihren Darstellungen über ihre Umsätze, Mitarbeiter, Tätigkeitsbereiche etc. an den augenblicklichen Stand und geben keine spektakulären Zukunftspläne bekannt.

Alternative Dispute Resolution in accordance with Art. 14 (1) ODR-VO and § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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