3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
3.1. Der Mandant ist verpflichtet, digimaco – Ralph Küstner nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Auf Verlagen von digimaco – Ralph Küstner hat der Mandant die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3.3. digimaco – Ralph Küstner wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
3.4. Von digimaco – Ralph Küstner gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Mandanten unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Mandanten bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden digimaco – Ralph Küstner unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
4. Schweigepflicht / Datenschutz
4.1. digimaco – Ralph Küstner ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Mandanten erfolgen.
4.2 digimaco – Ralph Küstner übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
4.3 digimaco – Ralph Küstner ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
4.4. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat digimaco – Ralph Küstner an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Mandanten einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen wurde.
4.5. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat digimaco – Ralph Küstner alle Unterlagen herauszugeben, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Mandant die Originale erhalten hat.
4.6. Die Pflicht von digimaco – Ralph Küstner zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 14.3. zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5. Leistungsänderungen
5.1. digimaco – Ralph Küstner ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
5.2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von digimaco – Ralph Küstner oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung bzw. angemessene Entschädigung bei Auftragsminderung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt digimaco in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
5.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann digimaco – Ralph Küstner eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
5.4. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
6.1. digimaco – Ralph Küstner kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und digimaco die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat digimaco – Ralph Küstner beispielsweise einen unvorhergesehenen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters von digimaco, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und digimaco – Ralph Küstner die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
6.2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Ziffer 6.1. die Leistung von digimaco – Ralph Küstner dauerhaft unmöglich, so wird digimaco – Ralph Küstner von seinen Vertragspflichten frei. Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von digimaco – Ralph Küstner zu vertreten ist, gelten ergänzend Ziffern 7.2. bis 7.4.
6.3. Die Stornierung eines Seminars, Referats oder Workshops durch den Mandanten, die spätestens 30 Tage vor Veranstaltungs- oder Seminarbeginn bei digimaco – Ralph Küstner eintrifft, befreit den Mandanten von der Zahlung des Honorars. Bei Stornierung oder Umbuchung bis 14 Tage vorher sind 50% des vereinbarten Nettohonorars zu entrichten, danach 100%
6.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel einer von digimaco – Ralph Küstner erstellten Leistung darauf beruhen, dass der Mandant seine Mitwirkung gemäß Ziffer 3. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von digimaco ausgeschlossen.
Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der Mandant führen. digimaco – Ralph Küstner übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Mandanten durch Nichtbeachtung der Ziffer 4. dieser AGB.
7.2. digimaco – Ralph Küstner haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung von digimaco – Ralph Küstner steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
7.3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet digimaco – Ralph Küstner nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist digimaco verpflichtet, dem Mandanten eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei digimaco seine Vergütung entsprechend anpassen kann. digimaco haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Mandanten.
7.4. Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen digimaco – Ralph Küstner verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.
8. Rechnungsstellung, Zahlung
8.1. Einzelheiten der Zahlungsweise sind üblicherweise im Vertrag geregelt. Bei Fehlen dieser Vereinbarungen ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, Honorar und angefallene Auslagen monatlich im Nachhinein auf der Basis der bei ihr jeweils geltenden Tagessätze dem Mandanten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung, solange die Monatsrechnung insgesamt die vereinbarte Pauschale nicht übersteigt. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen von digimaco – Ralph Küstner sind sofort zur Zahlung fällig. Nach angemessener Zeit ab Rechnungsstellung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
8.2. Ist der Mandant mit einem Ausgleich fälliger Zahlungen in Verzug, so ist digimaco – Ralph Küstner berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Dadurch bedingte Verzögerungen gehen alleine zu Lasten des Mandanten.
8.3. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Der Mandant steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von digimaco – Ralph Küstner gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Mandanten verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt digimaco – Ralph Küstner Urheber. Der Mandant erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
9.3. Als Teilnehmerunterlagen für Seminare, Workshops oder Referate werden urheberrechtliche geschützte Texte und Daten, Checklisten, Organisations- und Ablaufpläne und Materialien ausgegeben. Die Teilnehmerunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch die Teilnehmer bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung, Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch digimaco – Ralph Küstner, auch von Teilen der Unterlagen sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.
10. Treuepflicht
10.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
10.2. Der Mandant verpflichtet sich, die Anwerbung, Einstellung oder sonstige (auch selbstständige) Tätigkeit von Beratern und Dozenten von digimaco – Ralph Küstner, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen.
10.3. Der Mandant verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern von digimaco – Ralph Küstner dieser unverzüglich mitzuteilen.
11. Sonstiges
11.1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von digimaco – Ralph Küstner gilt nur deutsches Recht.
11.2. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.3. Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen an digimaco – Ralph Küstner ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen gegen digimaco – Ralph Küstner ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner. Für Klagen von digimaco – Ralph Küstner gegen den Mandanten ist der Sitz von digimaco – Ralph Küstner gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Mandant Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Dies gilt auch wenn der Mandant eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.5. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
11.6. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.7. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Die digimaco Grundsätze für den Beruf »Unternehmensberater« berücksichtigen auch die Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und sind daran angelehnt.
PRÄAMBEL
Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der digimaco Unternehmensberater, in ihren Beziehungen zu Mandanten, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.
VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG
Die digimaco Unternehmensberater verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung der Grundsätze und unterwerfen sich in strittigen Fragen einem Ehren- oder Schiedsgericht. Die Grundsätze werden in geeigneter Form allen Mitarbeitern der digimaco Unternehmensberatung bekanntgegeben und diese zur Einhaltung angehalten.
VERSPRECHEN
“Make it excellent”
Wenn wir uns entschieden haben, einen Auftrag zu übernehmen, oder ein Projekt zu entwickeln, dann werden wir dies mit voller Begeisterung und außergewöhnlichem Engagement tun.
Das versprechen wir Ihnen, als Ihre digimaco Unternehmensberater.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
digimaco
Ralph Küstner
Hölderlinweg 6
71111 Waldenbuch
Finanzamt Stuttgart III
Steuernummer:
USt-IdNr.: DE349196414